Sanatoriumskur

Stationäre Rehabilitationsmaßnahme

Buchbar von/bis

03.01. - 21.12.2024
  • April 2024
    MoDiMiDoFrSaSo
    1234567
    891011121314
    15161718192021
    22232425262728
    2930     
     
  • Mai 2024
    MoDiMiDoFrSaSo
      12345
    6789101112
    13141516171819
    20212223242526
    2728293031  
     
  • Juni 2024
    MoDiMiDoFrSaSo
         12
    3456789
    10111213141516
    17181920212223
    24252627282930
     
  • Juli 2024
    MoDiMiDoFrSaSo
    1234567
    891011121314
    15161718192021
    22232425262728
    293031    
     
  • August 2024
    MoDiMiDoFrSaSo
       1234
    567891011
    12131415161718
    19202122232425
    262728293031 
     
  • September 2024
    MoDiMiDoFrSaSo
          1
    2345678
    9101112131415
    16171819202122
    23242526272829
    30      
  • Oktober 2024
    MoDiMiDoFrSaSo
     123456
    78910111213
    14151617181920
    21222324252627
    28293031   
     
  • November 2024
    MoDiMiDoFrSaSo
        123
    45678910
    11121314151617
    18192021222324
    252627282930 
     
  • Dezember 2024
    MoDiMiDoFrSaSo
          1
    2345678
    9101112131415
    16171819202122
    23242526272829
    3031     
 = Buchbar von / bis

Im Übernachtungspreis enthalten:

  • 21 Nächte inklusive unserer
    St. Wolfgang Wohlfühlleistungen sowie
  • Vollpension (wahlweise auch Reduktionskost, vegetarische Kost oder Vollwertkost möglich) und
  • täglich drei Flaschen Wasser auf dem Zimmer

Nicht eingenommene Mahlzeiten können nicht vergütet werden und sind nicht übertragbar.

Der Aufenthalt ist bei Abreise zu begleichen.

Sie haben die Möglichkeit, sich vor Antritt Ihrer Kur 50 % vom Gesamtbetrag vorab von Ihrer Beihilfestelle überweisen zu lassen.

Für die Berechnung der ärztlichen, Labor- und technischen Leistungen gelten die Gebührensätze der jeweils gültigen Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ). Die physikalisch therapeutischen Leistungen werden gemäß Beihilfeverordnung, Medikamente zu Apothekenverkaufspreisen berechnet.

Einzelzimmer

Alle Preise pro Person und TagBuchbar von / bis03.01. - 21.12.2024
21 Nächte
Vollpension
 
Belegung mit 1 Person, ca. 24  € 160,-
 

Doppelzimmer

Alle Preise pro Person und TagBuchbar von / bis03.01. - 21.12.2024
21 Nächte
Vollpension
 
Belegung mit 1-2 Personen, ca. 30 pro Person€ 160,-
 
21 Übernachtungen inklusive unserer St. Wolfgang Wohlfühlleistungen, Vollpension, täglich drei Flaschen Wasser auf dem Zimmer und Kurtaxe betragen pro Person (zum niedrigsten Tagessatz) 160,00 €. Gerne können Sie im Rahmen der Vollpension zwischen Reduktionskost, vegetarischer Kost oder Vollwertkost wählen.

In der Klinik St. Wolfgang können mit Hilfe eines individuellen Rehabilitationsprogramms Funktionsstörungen und Beeinträchtigungen beseitigt oder reduziert sowie chronische Schmerzzustände gelindert werden.

Ziel ist es, Sie bei der Krankheitsbewältigung zu unterstützen und zur Selbsthilfe anzuleiten.

Im Rahmen einer stationären Rehabilitationsmaßnahme erfolgt zunächst das Aufnahmegespräch sowie die Eingangsuntersuchung beim jeweiligen Facharzt (Innere Medizin & Kardiologie, Orthopädie & Sportmedizin, Urologie).

Daraufhin wird der Behandlungsplan inklusive ärztlicher Untersuchungen und physiotherapeutischer Anwendungen für Sie festgelegt. Während der stationären Rehabilitation führt unser Facharzt mit Ihnen ein Zwischengespräch, um den Reha-Verlauf zu beurteilen und das Behandlungsprogramm individuell auf Sie abzustimmen.

Gegen Ende der dreiwöchigen stationären Rehabilitationsmaßnahme findet das Abschlussgespräch sowie die Abschlussuntersuchung in der Klinik statt. Hier erhalten Sie eine Anleitung für Zu Hause sowie den Entlassungsbericht.

Die Berechnung der ärztlichen-, Labor- und technischen Leistungen erfolgt durch die jeweils gültige Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die physikalisch therapeutischen Anwendungen werden gemäß Beihilfe-Verordnung, Medikamente zu Apothekenverkaufspreisen berechnet.

Eine Vorstellung bei der zuständigen amts- bzw. vertrauensärztlichen Gutachterstelle ist für eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme aufgrund § 6 oder § 7 der Beihilfe-Verordnung vor der Aufnahme notwendig. Diese entscheidet dann über die Notwendigkeit sowie den Ort der stationären Rehabilitationsmaßnahme. Achten Sie darauf, dass die Kostenübernahmeerklärung der Beihilfestelle und Ihrer privaten Krankenversicherung die gleiche Leistungsart betreffen. Beide Kostenübernahmeerklärungen müssen "Rehabilitationsmaßnahme" beinhalten. Bei Reservierung senden Sie uns bitte unbedingt vor Anreise Ihre Kostenzusage sowie Ihre Arztberichte zu.

Die Aufenthaltsrechnung mit Nebenkosten im Rahmen der stationären Rehabilitationsmaßnahme ist bei Abreise vor Ort zu zahlen. Sie haben die Möglichkeit, vor Antritt Ihrer stationären Rehabilitationsmaßnahme, eine Abschlagszahlung von Ihrer Beihilfestelle zu beantragen.

Nach Abreise erhalten Sie die Abrechnung der ärztlichen und physikalischen Leistungen per Post zugesandt und können diese per Überweisung begleichen.